AGBs und Stornobedingungen
1. Grundsätzliche Teilnahmevoraussetzungen
1.1. Alle Weiterbildungsangebote werden vom BZSGTirol organisiert. Einige Angebote werden in Kooperation mit externen Stellen angeboten, siehe hierzu die jeweilige Weiterbildung.
1.2. Bei Fortbildungen mit interdisziplinärem Charakter ist zusätzlich die Teilnahme für Mitglieder aus anderen Berufsgruppen möglich. Siehe dazu die jeweiligen Anmerkungen bei der Ausschreibung.
1.3. Bei bestimmten Fortbildungen ist es notwendig, dass die Teilnehmer:innen Nachweise über Ihren Status in der Ausbildung oder die Eintragung in eine Expert:innen-Liste eigenverantwortlich vor Fortbildungsbeginn im Zuge der Anmeldung erbringen.
2. Fortbildungsanmeldungen
2.1. Anmeldungen müssen ausnahmslos online über die Homepage des BzSGTirol oder per E-Mail an office@sg-tirol.at erfolgen. Für jede Fortbildung ist ein eigenes Anmeldeformular auszufüllen. Jede Anmeldung ist verbindlich und mit einer Bearbeitungsgebühr bzw. Stornokosten im Falle einer Stornierung verbunden. (siehe Punkt 6. Stornobedingungen)
2.2. Geschlossene Fortbildungsreihen können nur zusammenhängend belegt werden. Hier genügt ein Anmeldeformular.
2.3. Bei Überschreiten der maximalen Teilnehmer:innenzahl besteht die Möglichkeit sich auf eine Warteliste setzen zu lassen.
3. Vergabe des Fortbildungsplatzes
3.1. Die Fortbildungsplätze werden in der Reihenfolge des Eintreffens bis zur maximalen Teilnehmer:innenzahl vergeben. Das Team von SePa West behält sich vor, eingehende Anmeldungen zu sichten und im Falle weitere Informationen von den Teilnehmer:innen einzufordern oder eine Teilnahme abzulehnen.
3.2. Die Anwesenheitspflicht zum Abschluss und Zertifizierung der Teilnahme an Weiterbildungen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung. Ausnahmen sind aufgrund externer Akkreditierungen nicht möglich.
4. Zusagen/Absagen
4.1. Die Fortbildungsplatzbewerber:innen werden per E-Mail oder telefonisch informiert, ob eine positive Platzreihung möglich war.
5. Rechnungen/Kosten für die Weiterbildung
5.1. Unsere Leistungen sind umsatzsteuerbefreit gem. § 6 Abs. 1 Z. 19 UstG bzw. Kleinunternehmerregelung.
5.2. Rechnungen werden per E-Mail versandt. Diese enthalten alle Informationen über den Fortbildungstitel, genauen Fortbildungsort, Fortbildungszeiten, Kosten und Zahlungsfristen. Die Informationen zum Kurs erhalten die Teilnehmer:innen vor Fortbildungsbeginn per E-Mail zugesandt.
5.3. Die Kosten für die Weiterbildung sind reine Fortbildungskosten. Zusätzlich notwendige Kosten wie z.B. Fahrt, Unterkunft, Verpflegung etc. sind von den Teilnehmer:innen selbst zu organisieren und zu begleichen.
5.4. Zur Inanspruchnahme etwaiger Frühbucherboni ist es notwenig, selbstständig alle erforderlichen Informationen und Nachweise bei der Anmeldung anzuführen. Ein nachträgliches Gewähren etwaiger Preisnachlässe ist nicht möglich.
5.5. Überweisungen sind unter Angabe der Zahlungsreferenz gemäß Rechnung durchzuführen und haben innerhalb des angegebenen Zahlungszieles zu erfolgen.
5.6. Nichteingezahlte Weiterbildungsbeiträge werden nach der Zahlungsfrist eingemahnt. Sofern dem/der Teilnehmer:in ein Verschulden am Zahlungsverzug trifft, Mahn- und ggf. Inkassokosten verrechnet. Mahnspesen werden in Höhe von 10 € für die zweite Mahnung bzw. in Höhe von 20 € für die dritte Mahnung in Rechnung gestellt.
5.7. Zahlungsbestätigungen werden auf Wunsch (Anfrage per E-Mail) zugesandt.
6. Stornobedingungen
6.1. Die Stornierung einer Fortbildung muss schriftlich erfolgen.
6.2. Für jede Stornierung, die nach Ablauf der 14-tägige Widerrufsfrist (siehe Punkt 7 Widerruf) lt. FAGG erfolgt, wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 20€ eingehoben.
6.3. Bei Stornierung der Weiterbildung bis 2 Wochen vor Weiterbildungsbeginn werden 100 % der Kosten in Rechnung gestellt, bis 4 Wochen vor Weiterbildungsbeginn 70 % und bis 8 Wochen vor Weiterbildungsbeginn 30 %.
6.4. Das Nachholen versäumter Module ist leider nicht möglich.
6.5. Bei Nominierung einer Ersatzperson entfallen die in Punkt 6.3 genannten Stornogebühren. Die Nominierung einer Ersatzperson muss von Seiten des/der Teilnehmer:innen vor Fortbildungsbeginn mit dem Team von SePa West vereinbart werden und von SePa West genehmigt sein (z.B. durch Erfüllung aller Voraussetzungen). Der Tausch von Teilnehmer:innen ist erst mit der Anmeldung des/der neuen Teilnehmer:in gültig.
6.6. Das Versäumen der Zahlungsfrist ist nicht mit einer Abmeldung gleichzusetzen.
6.7. Bei geschlossenen Fortbildungsreihen ist nach Absolvierung eines oder mehrerer Teile keine Stornierung mehr möglich. Hier wird der gesamte Weiterbildungsbetrag in Rechnung gestellt. Bei Versäumen eines Fortbildungsteiles einer Fortbildungsreihe durch Krankheit etc. besteht kein Anspruch auf einen Platz in der gleichen Fortbildung zu einem späteren Zeitpunkt bzw. zur Aufnahme in den nächst höheren, aufbauenden Fortbildungsteil. Hier behält sich SePa West das Recht vor, über individuelle Vorgangsweisen zu entscheiden.
7. Widerruf
7.1. Der Vertrag über die Weiterbildungsbuchung kann entsprechend FAGG binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, d.h. ab Bestätigung des Weiterbildungsplatzes durch SePa West. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss eine eindeutige Erklärung per E-Mail an SePa West (info@sepa-west.at) gesendet werden. Ein Muster-Widerrufsformular wird mit der Bestätigung des Fortbildungsplatzes per E-Mail zugesendet. Dieses Widerrufsformular kann verwendet werden, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.
7.2. Wenn der Vertrag widerrufen wird, hat SePa West alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung ist dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, zu verwenden. Nach Ablauf der Stornierungsfrist werden die unter 6.3. aufgelisteten Beiträge automatisch einbehalten und nicht rücküberwiesen.